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Bei einer Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung erhalten Sie vom behandelnden Arzt eine Heilmittelverordnung für die Sprachtherapie.
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Sobald Sie eine Heilmittelverordnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns telefonisch
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Zu Beginn wird sowohl eine ausführliche Anamnese, als auch eine Diagnostik durchgeführt. Darauf aufbauend werden innerhalb der Therapie individuelle Übungen durchgeführt, um Ihnen zielführend weiterzuhelfen.
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Nach Beendigung einer Heilmittelverordnung wird ein Bericht an den behandelnden Arzt geschrieben.